Pflege-Bahr Staatlich geförderte Pflegeversicherung (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Mit dem Pflege-Bahr kann grundsätzlich jeder privat für den Pflegefall vorsorgen.
  • Bei Vertragsabschluss findet keine Gesundheitsprüfung statt, es gibt kein Höchsteintrittsalter und die Versicherer dürfen keinen Antrag ablehnen.
  • Zusätzlich profitieren Versicherungsnehmer beim Pflege-Bahr von einer staatlichen Förderung von 60 Euro im Jahr.
  • Einen Pflege-Bahr-Tarif können Sie bei uns bereits ab 13 € im Monat abschließen.

Das erwartet Sie hier

Was der staatlich geförderte Pflege-Bahr ist, wer ihn abschließen kann und was ihn von anderen privaten Pflege­versicherungen unterscheidet.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist der Pflege Bahr?
  2. Bedingungen an den Pflege Bahr
  3. Wer kann den Pflege Bahr abschließen?
  4. So Förderung erhalten
  5. Leistungen des Pflege Bahr
  6. Kosten (inkl.Beispiel)
  7. Aktuelle Testergebnisse
  8. Pflege Bahr vergleichen

Was ist der Pflege-Bahr?

Beim Pflege-Bahr handelt es sich um eine spezielle Form der Pflegetagegeld­versicherung, bei der Sie eine staatliche Förderung in Höhe von fünf Euro monatlich beziehungsweise 60 Euro im Jahr erhalten, wenn Sie monatlich mindestens zehn Euro in den Vertrag einzahlen. Er wurde im Jahr 2013 eingeführt, um Menschen zu unterstützen, eigenverantwortlich finanziell für den Pflegefall vorsorgen möchten.

Zudem will der Gesetzgeber damit auch Personen eine private Pflegevorsorge ermöglichen, denen andere Formen der privaten Pflegezusatz­versicherung nicht offen stehen, Beispielsweise, weil sie eine Vorerkrankung oder nur ein geringes Einkommen haben. Daher müssen Pflege-Bahr-Tarife bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen.

Darum ist ein Pflege-Bahr sinnvoll

Mit dem Pflege-Bahr können Sie die Leistungen der gesetzlichen Pflege­versicherung ergänzen. Denn diese bietet nur eine Grundversorgung im Pflegefall und deckt nicht alle tatsächlich anfallenden Pflegekosten. Ohne eine zusätzliche Absicherung müssen Sie im Ernstfall selbst für die zusätzlichen Pflegekosten aufkommen. Entweder indem Sie Ihre Ersparnisse aufbrauchen oder indem Ihre Angehörigen für Sie einspringen. Einen förderfähigen Pflege-Bahr können Sie bei uns bereits ab 13 Euro im Monat abschließen.

Vorteile des Pflege-Bahrs

  • Sie erhalten eine staatliche Förderung in Höhe von 60 Euro im Jahr
  • Kann ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden
  • Schützt Sie und Ihre Angehörigen vor hohen Pflegekosten
  • Leistet bereits bei Pflegegrad 1

Den passenden Pflege-Bahr finden

Auch wenn der Pflege-Bahr gesetzliche Vorgaben erfüllen muss, lohnt sich der Vergleich mehrerer Tarife. Denn viele Anbieter erfüllen nicht nur die geforderten Mindestleistungen, sondern bieten einen umfassenderen Leistungsumfang. Lassen Sie sich daher gerne von unseren Experten dabei unterstützen, den für Sie passenden Pflege-Bahr zu finden.

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Diese Bedingungen muss der Pflege-Bahr erfüllen

Der Gesetzgeber hat bestimmte Vorgaben an die Förderfähigkeit von Pflege-Bahr-Tarifen geknüpft. Das heißt, damit Versicherte von der staatlichen Förderung profitieren können, muss der Pflege-Bahr die folgenden Bedingungen erfüllen.

Pflege-Bahr-Bedingungen

  • Kontrahierungszwang
    Kein Antragsteller, die in der gesetzlichen Pflege­versicherung versichert ist, darf abgelehnt werden.
  • Gesundheitsprüfung
    Es darf keine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden. Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind nicht zulässig.
  • Kostenkalkulation
    Die Beitragshöhe darf nur von Eintrittsalter und vereinbartem Leistungsumfang abhängen.
  • Form der Pflege­versicherung
    Es muss eine Pflegetagegeld­­versicherung sein, bei der im Leistungsfall frei über das ausgezahlte Geld verfügt werden kann.
  • Mindestleitung
    Es muss für jeden Pflegegrad eine festgelegte Mindestleistung gezahlt werden.
  • Leistungshöhe
    Die Leistungen dürfen bei Vertragsabschluss nicht höher sein als die Leistungen der gesetzlichen Pflege­­versicherung.
  • Feststellung der Pflegebedürftigkeit
    Der Versicherer ist bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit und der Einstufung des Pflegegrades an die gesetzliche Pflege­­versicherung gebunden.
  • Wartezeit
    Die Wartezeit darf höchstens fünf Jahre betragen.
  • Zusätzliche Gebühren
    Abschluss- und Verwaltungskosten dürfen nicht höher sein als zwei Monatsbeiträge oder zehn Prozent der Bruttoprämie.
  • Hilfebedürftigkeit
    Hilfebedürftige Versicherte dürfen den Vertrag rückwirkend zum Eintritt der Hilfebedürftigkeit kündigen oder bis zu drei Jahre ruhend stellen.
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Dynamik im Pflege-Bahr

Viele Pflegetagegeld­versicherungen enthalten eine Dynamik, also eine regelmäßige Erhöhung der Leistungen und Beiträge. Beim Pflege-Bahr erlaubt der Gesetzgeber eine dynamische Erhöhung in Höhe der allgemeinen Inflationsrate. Je jünger Sie den Pflege-Bahr abschließen, desto sinnvoller ist die Aufnahme einer solchen Dynamik in den Vertrag. Denn je länger der Vertrag läuft, desto mehr macht sich auch der Wertverlust des Geldes bemerkbar. Lesen Sie hier, wie die Dynamik in der Pflegetagegeld­versicherung genau funktioniert:

Alles zur Dynamik in der Pflegetagegeld­versicherung

Werden auch andere Pflegezusatz­versicherungen gefördert?

Die staatliche Förderung ist nicht für jede private Pflegezusatz­versicherung möglich. Beim Pflege-Bahr muss es sich um eine Pflegetagegeld­versicherung handeln, welche die oben beschriebenen gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Das bedeutet, dass Sie mit einer Pflegekosten­versicherung oder Pflegerenten­versicherung keine staatliche Förderung erhalten.

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Wer kann den Pflege-Bahr abschließen?

Da der Pflege-Bahr dem Kontrahierungszwang unterliegt, sind die Versicherer verpflichtet, jeder Person einen Tarif anzubieten, welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt:

  • Mindestalter von 18 Jahren
  • In der gesetzlichen Pflege­versicherung versichert – unabhängig, ob über die soziale oder eine private Pflegepflicht­versicherung
  • Noch keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflege­versicherung in Anspruch genommen

Auch mit Vor­erkrankungen möglich

Eine Gesundheitsprüfung dürfen die Versicherer bei Vertragsabschluss nicht verlangen. Das heißt, auch bei bestehenden Vor­erkrankungen oder im hohen Alter ist die private Vorsorge über den Pflege-Bahr möglich. Für ältere oder bereits erkrankte Menschen ist der Pflege-Bahr häufig sogar die einzige Möglichkeit, privat für den Pflegefall vorzusorgen. Denn bei den anderen Arten der privaten Pflegezusatz­versicherung wird in der Regel sowohl ein Höchsteintrittsalter vorgegeben als auch vor Vertragsabschluss schwere Erkrankungen mithilfe von Gesundheitsfragen abgefragt.

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So erhalten Sie die staatliche Förderung

Icon Euromünze

Um die staatliche Förderung von fünf Euro monatlich beziehungsweise 60 Euro im Jahr zu erhalten, müssen Sie lediglich mindestens zehn Euro im Monat selbst in den Pflege-Bahr einzahlen. Die Förderung muss zwar formal beantragt werden, dies übernimmt jedoch in der Regel der jeweilige Versicherer für Sie.

So geht es dann weiter

Die Abwicklung läuft dabei über eine zentrale Stelle bei der Deutschen Renten­versicherung Bund. Der Versicherer kümmert sich um alle mit der Förderung zusammenhängenden Formalitäten und übermittelt alle Angaben an die Zulagenstelle. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Förderung direkt an den Versicherer ausgezahlt und Ihrem Pflege-Bahr gutgeschrieben. Da die Förderung nur einmal am Ende des Kalenderjahres ausgezahlt wird, geht der Versicherer das Jahr über in Vorleistung.

Das leistet der Pflege-Bahr

Grundsätzlich leistet der Pflege-Bahr auf die gleiche Weise wie eine Pflegetagegeld­versicherung. Im Fall einer Pflegebedürftigkeit erhalten Sie für jeden Tag, an dem Sie Pflege benötigen, den vorher vereinbarten Tagessatz ausgezahlt. Dabei ist es abhängig von Ihrem Pflegegrad, in welcher Höhe genau Ihnen das Pflegetagegeld gezahlt wird. Bei einer Einstufung in den Pflegegrad 5 erhalten Sie 100 Prozent des Tagessatzes, in niedrigeren Pflegegraden erhalten Sie anteilige Beträge. Eine umfassende Erklärung zu den Leistungen einer Pflegetagegeld­versicherung finden Sie hier:

So leistet die Pflegetagegeld­versicherung

Experten-Tipp:

„Auch wenn es sich um eine Pflegetagegeld­versicherung handelt: Das Geld landet nicht täglich auf dem eigenen Konto, wie einige Versicherungsnehmer meinen. Die Auszahlungen werden zwar auf Tagesbasis ermittelt, aber dennoch nur einmal im Monat überwiesen.“

Foto von Robert Böhrk
Berater

Mindestleistung des Pflege-Bahrs

Für den Pflege-Bahr gelten in Bezug auf die Höhe der Leistung gesetzliche Vorgaben. Bei einer Einstufung in den Pflegegrad 5 muss das monatliche Pflegegeld mindestens 600 Euro betragen. Rechnet ein Versicherer pauschal mit 30 Tagen im Monat, entspricht dies einem Tagessatz von mindestens 20 Euro. Für die niedrigeren Pflegegrade ist ebenfalls vorgegeben, wie viel Prozent des vereinbarten Tagessatzes mindestens ausgezahlt werden muss. Zudem müssen die Leistungen unabhängig davon erbracht werden, ob die Pflege ambulant oder stationär erfolgt.

PflegegradMindesterstattungssatzMindestleistung pro Monat
110 %60 €
220 %120 €
330 %180 €
440 %240 €
5100 %600 €

Nur wenn mindestens diese Beträge ausgezahlt werden, ist der Pflege-Bahr-Tarif förderfähig. Einige Versicherer beschränken sich jedoch nicht auf diese Mindestleistungen, sondern bieten auch ein höheres monatliches Pflegegeld in Pflegegrad 5 sowie höhere Erstattungssätze an. Allerdings dürfen die Leistungen je Pflegegrad bei Vertragsabschluss nicht höher sein als die Leistungen aus der gesetzlichen Pflege­versicherung. Wie hoch diese Leistungen sind, lesen Sie hier:

Das leistet die gesetzliche Pflege­versicherung

Icon Euro mit Pfeilen

Wann leistet der Pflege-Bahr?

Beim Pflege-Bahr ist der Versicherer bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit und der Einstufung des Pflegegrades an die Entscheidung der gesetzlichen Pflege­versicherung gebunden. Das heißt, der Pflege-Bahr leistet dann, wenn die gesetzliche Pflege­versicherung leistet. Dabei wird die Pflegebedürftigkeit und der entsprechende Pflegegrad in der sozialen Pflege­versicherung durch den Medizinischen Dienst und in der privaten Pflegepflicht­versicherung durch Medicproof festgestellt.

Wartezeit beachten!

In der Regel nutzen die Anbieter des Pflege-Bahrs die vom Gesetzgeber vorgegebene maximale Wartezeit von fünf Jahren. Sie können also frühestens fünf Jahre nach Versicherungsbeginn erstmals Leistungen aus dem Pflege-Bahr beziehen. Werden Sie infolge eines Unfalls pflegebedürftig, entfällt die Wartezeit und Sie erhalten sofort Leistungen.

Icon Uhr mit Pfeil

Pflege-Kombi-Tarife

Die meisten Versicherer bieten den Pflege-Bahr auch als Teil eines Pflege-Kombi-Tarifs an. Der Pflege-Bahr dient als Grundlage der Absicherung, die durch eine ungeförderte Pflegezusatz­versicherung aufgestockt wird. Je nach Versicherer kann dabei die komplette Wartezeit, also auch die für den Pflege-Bahr, entfallen. Beachten Sie, dass zwar für den Pflege-Bahr keine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden darf, für die kombinierte Pflegezusatz­versicherung jedoch in den meisten Fällen eine Gesundheitsprüfung notwendig ist.

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Das kostet der Pflege-Bahr

Auch wenn es beim Pflege-Bahr kein Höchsteintrittsalter gibt, berechnet sich die Höhe der monatlichen Beiträge dennoch unter anderem auf Grundlage des Alters bei Vertragsabschluss. Damit ist es älteren Menschen zwar möglich, einen Pflege-Bahr abzuschließen, sie müssen jedoch mit deutlich höheren Beiträgen rechnen. Der gewünschte Leistungsumfang beeinflusst ebenfalls die Beitragshöhe.


Kostenbeispiel: Pflege-Bahr

Musterkundin:

  • Alter bei Vertragsabschluss: 35 Jahre
  • Pflegetagegeld: 600 Euro (Tagessatz: 20 Euro)
PflegegradMonatliches Pflegegeld
160 € (10 %)
2180 € (30 %)
3360 € (60 %)
4600 € (100 %)
5600 € (100 %)

Für ein monatliches Pflegetagegeld in Höhe von 600 Euro und der in der obigen Tabelle abgebildeten Staffelung würde die Musterkundin einen monatlichen Beitrag von 16,82 Euro zahlen.

Monatlicher Mindestbeitrag

Um die staatliche Förderung in Höhe von 60 Euro im Jahr zu erhalten, müssen Sie monatlich mindestens zehn Euro in den Pflege-Bahr einzahlen. Da die Höhe der Beiträge unter anderem vom Eintrittsalter abhängt, ist es möglich, dass jüngere Versicherte für den Mindestbeitrag eine höhere Leistung als die gesetzliche Mindestleistung angeboten bekommen. Umgekehrt ist es auch möglich, dass ältere Versicherte höhere Beiträge als den monatlichen Mindestbeitrag zahlen müssen, um auf die vorgeschriebene Mindestleistung von 600 Euro zu kommen.

Beitrag ruhend stellen und Beitragsfreistellung

Können Sie die Beiträge zum Pflege-Bahr aufgrund finanzieller Schwierigkeiten nicht mehr zahlen, haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag bis zu drei Jahre ruhend zu stellen oder innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Hilfebedürftigkeit zu kündigen. Dazu müssen Sie die finanzielle Hilfebedürftigkeit nachweisen und beispielsweise Sozialleistungen vom Sozialamt oder der Arbeitsagentur beziehen. In dieser Zeit besteht dann jedoch kein Versicherungsschutz. Eine Beitragsfreistellung ab einem bestimmten Pflegegrad, wie es in ungeförderten Pflegezusatz­versicherungen häufig vorgesehen ist, ist nicht möglich. Sie müssen also auch nachdem Sie pflegebedürftig geworden sind weiterhin die monatlichen Beiträge zahlen.

Icon Achtung

Beiträge nicht zu hoch ansetzen

Setzen Sie die anfänglichen Beiträge zum Pflege-Bahr nicht zu hoch an. Denn können Sie die Beiträge später nicht mehr bezahlen und müssen den Pflege-Bahr kündigen, sind alle bisher gezahlten Beiträge verloren und werden Ihnen nicht zurückgezahlt.

Kann der Pflege-Bahr steuerlich abgesetzt werden?

Den Eigenbeitrag, den Sie ohne Förderung selbst in den Pflege-Bahr einzahlen, können Sie grundsätzlich von der Steuer absetzen. Dazu tragen Sie die Beiträge in die Anlage Vorsorgeaufwendungen Ihrer Steuererklärung ein. Wie Sie dabei genau vorgehen müssen, lesen Sie hier:

Private Pflegezusatz­versicherung in der Steuer

Was kostet Sie eine private Pflege­versicherung?

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Pflege-Bahr im Test

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)

AnbieterTarif25 Jahre35 Jahre45 Jahre55 JahreGesamtnote
HanseMerkurPBHervorragendHervorragendSehr gutSehr gutHervorragend
AragFörderPflegeSehr gutSehr gutSehr gutSehr gutSehr gut
BarmeniaDeutsche-Förder-PflegeSehr gutSehr gutSehr gutSehr gutSehr gut

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der (geförderten) Pflege­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Pflege­versicherer im Test (2024)

Pflege-Bahr vergleichen: Darauf sollten Sie achten

Viele Versicherer beschränken sich beim Pflege-Bahr nicht auf die vom Gesetzgeber vorgegebenen Mindestleistungen. In der Regel können Sie ein höheres monatliches Pflegegeld als 600 Euro im Pflegegrad 5 vereinbaren. Und auch die Erstattungssätze für niedrigere Pflegegrade liegen bei den meisten Versicherern über den gesetzlichen Vorgaben. Es lohnt sich daher auch beim Pflege-Bahr, mehrere Anbieter und ihre Tarife miteinander zu vergleichen.


Wir unterstützen Sie gerne dabei, den für Sie passenden Pflege-Bahr zu finden. Unsere Experten kennen mit ihrer langjährigen Erfahrung den Versicherungsmarkt genau und beziehen zusätzlich auch ungeförderte Pflegezusatz­versicherungen in ihren Tarifvergleich mit ein. So finden wir gemeinsam mit Ihnen die für Sie passende Absicherung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Kontaktieren Sie uns einfach direkt und lassen Sie sich individuell beraten.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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