Private Pflege­versicherung für Selbständige Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Selbständige sind verpflichtet, sich über die gesetzliche Pflege­versicherung abzusichern.
  • Diese übernimmt im Pflegefall jedoch nur einen Teil der anfallenden Pflegekosten.
  • Eine private Pflegezusatz­versicherung kann die so entstehende Versorgungslücke schließen.
  • Selbständige können dabei zwischen allen drei Formen der privaten Pflegezusatz­versicherung frei wählen.
  • Eine leistungsstarke private Pflegezusatz­­­versicherung können Sie bei uns bereits ab 13,00 € im Monat abschließen.

Das erwartet Sie hier

Was eine private Pflege­versicherung für Selbständige kostet, wieso sie sinnvoll ist und welche Formen der Absicherung es gibt.

Inhalt dieser Seite
  1. Zusatz­­versicherung für Selbständige sinnvoll?
  2. Die gesetzliche Pflege­­versicherung
  3. Drei Formen der Pflegezusatz­­versicherung
  4. Kosten der Pflegezusatz­­versicherung
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Zusatz­­versicherung für Selbständige vergleichen

Ist eine private Pflegezusatz­versicherung für Selbständige sinnvoll?

Seit 2009 sind auch Selbständige und Freiberufler verpflichtet, eine Kranken­versicherung abzuschließen. Daraus ergibt sich ebenfalls eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Pflege­versicherung. Diese bietet Selbständigen zwar eine Art Basisabsicherung im Pflegefall, allerdings deckt sie nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten. Die so entstehende Versorgungslücke müssen Selbständige im Ernstfall mit eigenen finanziellen Mitteln schließen.

Daher ist es für Sie als Selbständiger sinnvoll, eine private Pflegezusatz­versicherung abzuschließen. Denn diese sorgt im Fall einer Pflegebedürftigkeit nicht nur für eine finanzielle Absicherung, sondern auch dafür, dass Sie Ihre Lebensqualität bestmöglich beibehalten können. Eine leistungsstarke private Pflegezusatz­versicherung können Sie mit uns bereits ab 13 Euro im Monat abschließen.

Vorteile einer privaten Pflegezusatz­versicherung für Selbständige

  • Leistungen bereits ab Pflegegrad 1, auch bei häuslicher Pflege durch Angehörige
  • Schließt die Versorgungslücke der gesetzlichen Pflege­versicherung
  • Sie bestimmten selbst, wie Sie gepflegt werden möchten

Mit uns zur passenden Pflegezusatz­versicherung für Selbständige

Das Angebot an privaten Pflege­versicherungen ist umfangreich. Doch gerade hier ist es wichtig, dass Sie von Anfang an genau die Absicherung abschließen, die zu Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen passt. Unsere Experten unterstützen Sie gerne dabei, die ideale private Pflegezusatz­versicherung zu finden. Kontaktieren Sie uns einfach direkt und lassen sich individuell beraten. Oder nutzen Sie unseren kostenfreien Rechner, um unkompliziert die Kosten Ihrer Versicherung zu berechnen.

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So funktioniert die gesetzlichen Pflege­versicherung für Selbständige

Beiträge zur gesetzlichen Pflege­versicherung für Selbständige

In den meisten Fällen können Sie als Selbständiger und Freiberufler selbst entscheiden, ob Sie eine freiwillig gesetzliche oder private Kranken­versicherung abschließen. Die Form der Kranken­versicherung entscheidet dann, wie Sie sich in der gesetzlichen Pflege­versicherung absichern müssen. Sind Sie freiwillig gesetzlich versichert, erfolgt die Pflege­versicherung in der sozialen Pflege­versicherung. Haben Sie eine private Kranken­versicherung abgeschlossen, müssen Sie sich auch über eine private Pflegepflicht­versicherung absichern. So soll sichergestellt werden, dass die Versorgung sowohl bei Krankheit als auch Pflegebedürftigkeit aus einer Hand kommt.

Sonderfall Künstlersozialkasse

Für einige Freiberufler wie beispielsweise Künstler und Publizisten besteht die Pflicht, sich in der Künstlersozialkasse abzusichern. Über diese erhalten sie unter anderem Zugang zur gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung. Zudem entlastet die Künstlersozialkasse ihre Mitglieder finanziell, indem sie den Arbeitgeberanteil sowohl zur Kranken- als auch Pflege­versicherung übernimmt.

Beiträge zur sozialen Pflege­versicherung

Für Selbständige und Freiberufler liegt der Beitragssatz zur sozialen Pflege­versicherung bei 3,4 Prozent des monatlichen Einkommens. Versicherungsnehmer ohne Kinder müssen zusätzlich einen Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozent zahlen, sodass ihr Beitragssatz insgesamt 4 Prozent des monatlichen Einkommens beträgt. Der zu zahlende Höchstbeitrag liegt im Jahr 2024 bei 175,96 Euro im Monat und berechnet sich auf Grundlage der Beitragsbemessungsgrenze (2024: 5.175 Euro monatlich). Grundsätzlich gelten also für Selbständige die gleichen Beitragssätze wie für Angestellte. Allerdings müssen sie die Beiträge komplett alleine tragen, da sie keinen Arbeitgeber haben, der sich mit einem Arbeitgeberanteil zur Hälfte beteiligt.

Darum gibt es den Kinderlosenzuschlag

Personen mit Kindern werden bei den Beitragssätzen zur sozialen Pflege­versicherung besser gestellt, da sie einen wichtigen Beitrag zur Funktionsfähigkeit des umlagefinanzierten Sozial­versicherungssystems leisten. Dies wurde vom Bundesverfassungsgericht festgelegt. Ein weiterer Grund ist die hohe Wahrscheinlichkeit, dass kinderlose Personen im Pflegefall höhere Leistungen aus der Pflege­versicherung beziehen. Als Ausgleich für diese Belastung hat der Gesetzgeber den Kinderlosenzuschlag als zusätzlichen Beitrag beschlossen.

Alles zu Kinderlosen in der Pflege­versicherung

Beiträge zur privaten Pflegepflicht­versicherung

Ähnlich wie in der privaten Kranken­versicherung berechnen sich die Beiträge zur privaten Pflegepflicht­versicherung nicht anhand des Einkommens, sondern werden für jeden Versicherungsnehmer individuell kalkuliert. Die genaue Beitragshöhe richtet sich dabei nach dem Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss. Allerdings gilt auch hier die Obergrenze von 175,96 Euro im Monat wie in der sozialen Pflege­versicherung. Selbständige und Freiberufler müssen diese Beiträge jedoch alleine zahlen, da sie keinen Zuschuss von ihrem Arbeitgeber erhalten können.


Leistungen der gesetzlichen Pflege­versicherung für Selbständige

Grundsätzlich sind die Leistungen der sozialen und privaten Pflegepflicht­versicherung gleich. Sie unterscheiden sich jedoch in der Art wie sie gewährt werden. Privat Versicherte müssen mit den Pflegekosten in Vorleistung gehen. Anschließend erhalten sie vom ambulanten Pflegedienst oder der betreuenden Pflegeeinrichtung einen Kostennachweis über die erbrachten Leistungen, der bei der privaten Pflegepflicht­versicherung eingereicht werden muss. Diese erstattet dann einen Teil des Beitrags zurück. Im Gegensatz dazu werden in der sozialen Pflege­versicherung die Leistungen sofort erbracht beziehungsweise direkt mit dem Pflegedienst oder der Pflegeeinrichtung abgerechnet. Der gesetzlich Versicherte zahlt seinen Teil anschließend dazu.

Pflegegrad entscheidet über Leistungshöhe

Die Höhe der Leistungen aus der gesetzlichen Pflege­versicherung sind abhängig vom festgestellten Pflegegrad. Insgesamt wird zwischen fünf Pflegegraden unterschieden. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Pflege und dementsprechend auch Leistungen erhält der Versicherte im Pflegefall.

Das bedeuten die fünf Pflegegrade

Ambulante und stationäre Pflege

Der Ort, an dem die Pflege erfolgt, ist in weiterer Faktor, der über die Höhe der Leistungen aus der gesetzlichen Pflege­versicherung entscheidet. Dabei wird zwischen der häuslichen beziehungsweise ambulanten Pflege in den eigenen vier Wänden und der stationären Pflege in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung unterschieden.

In der ambulanten Pflege hat der Pflegebedürftige die Wahl, ob er Pflege­sachleistungen, Geldleistungen oder eine Kombination aus beidem beziehen möchte. Zudem besteht die Möglichkeit, dass sich die gesetzliche Pflege­versicherung an den Kosten beteiligt, wenn das Wohnumfeld baulich an die Pflegesituation angepasst werden muss. Im Falle einer stationären Pflege übernimmt die gesetzliche Pflege­versicherung nur einen Teil der monatlichen Kosten für die Pflegeleistungen im Pflegeheim. Die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung muss der Versicherte aus eigener Tasche finanzieren.

Alle Details zu den Leistungen der gesetzlichen Pflege­versicherung


Die gesetzliche Pflege­versicherung trägt nicht alle Kosten

Anders als bei der Kranken­versicherung ist die gesetzliche Pflege­versicherung nicht darauf ausgelegt, alle tatsächlich anfallenden Pflegekosten abzudecken. Im Ernstfall leistet sie lediglich Zuschüsse. Einen großen Teil der Pflegekosten muss der Pflegebedürftige aus eigener Tasche zahlen. Mit einer privaten Pflegezusatz­versicherung sind Sie dagegen finanziell abgesichert und können selbst entscheiden wie und wo Sie gepflegt werden möchten.

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Die drei Formen der privaten Pflegezusatz­versicherung für Selbständige

Es gibt drei Formen der privaten Pflege­versicherung. Sie unterscheiden sich vor allem darin, auf welche Art die Pflegekosten übernommen werden und ob die Leistungen zweckgebunden sind oder Sie frei über diese verfügen können. Als Selbständiger können Sie für Ihre zusätzliche Absicherung frei zwischen den Varianten wählen. Wir empfehlen Ihnen, sich im Vorfeld ausführlich zu informieren, welche private Pflegezusatz­versicherung am besten zu Ihrer persönlichen Situation passt. Lassen Sie sich dabei gerne von unseren Experten unterstützen.


Die Pflegetagegeld­versicherung

Die Pflegetagegeld­versicherung zahlt Ihnen im Pflegefall ein vorher vereinbartes Pflegetagegeld für jeden Tag, an dem Sie Pflege benötigen. Dabei ist es egal, ob Sie sich ambulant oder stationär pflegen lassen. In der Regel erhalten Sie die Leistungen bereits ab Pflegegrad 1 und können frei über diese verfügen – sie sind also nicht zweckgebunden. Die Höhe des Pflegetagegeldes können Sie je nach Anbieter und Tarif flexibel festlegen. Eine besondere Form der Pflegetagegeld­versicherung ist der staatlich geförderte Pflege-Bahr. Versicherungsnehmer profitieren hier von einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro.

Alle Details zur Pflegetagegeld­versicherung

Die Pflegekosten­versicherung

Bei der Pflegekosten­versicherung gibt es zwei Formen der Absicherung. Entweder werden die Leistungen der gesetzlichen Pflege­versicherung um einen vorher vereinbarten Prozentsatz aufgestockt oder die Restkosten werden zu einem bestimmten Prozentsatz übernommen. Die tatsächlich entstandenen Pflegekosten müssen Sie dabei durch eine Rechnung bei Ihrem Versicherer nachweisen. Die Leistungen sind also zweckgebunden und Sie können nicht frei über diese verfügen.

Alle Details zur Pflegekosten­versicherung

Die Pflegerenten­versicherung

Mit der Pflegerenten­versicherung erhalten Sie im Fall einer Pflegebedürftigkeit eine lebenslange monatliche Pflegerente, über die Sie frei verfügen können. Die Höhe der gewünschten Rente können Sie bei Vertragsabschluss individuell festlegen. Durch eine mögliche Überschussbeteiligung kann die Pflegerente auch höher als die garantierte Leistung ausfallen, da ein Teil der Beiträge als Sparanteil angelegt wird. Geleistet wird unabhängig von der Form der Pflege.

Alle Details zur Pflegerenten­versicherung

Experten-Tipp:

„Selbständige sollten sicher sein, dass sie sich die Beiträge langfristig leisten können. Bei Arbeitslosigkeit oder Auslandsaufenthalten lassen sich die Beiträge manchmal aussetzen. Wenn aber gar nicht mehr gezahlt werden kann, verliert man den Versicherungsschutz und hat womöglich jahrelang umsonst eingezahlt.“

Foto von Robert Böhrk
Berater

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Kosten der privaten Pflegezusatz­versicherung für Selbständige

In der privaten Pflegezusatz­versicherung gilt der Grundsatz: je jünger Sie diese abschließen, desto geringer sind die monatlichen Beiträge. Über die genaue Höhe der Kosten kann jedoch keine pauschale Aussage getroffen werden. Denn die Beiträge werden für jeden Versicherungsnehmer individuell berechnet und sind unter anderem abhängig vom Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss.

Außerdem hat auch die Form der privaten Pflegezusatz­versicherung sowie der gewünschte Leistungsumfang einen Einfluss auf die monatlichen Kosten. Daher empfehlen wir Ihnen, die Angebote mehrerer Anbieter miteinander zu vergleichen. Nutzen Sie gern unseren Rechner oder lassen Sie sich direkt von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten beraten.

Was kostet Sie eine private Pflege­versicherung?

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Private Pflegezusatz­versicherung für Selbständige: Testsieger (2024)

Testergebnisse speziell zur privaten Pflegezusatz­­versicherung für Selbständige liegen nicht vor. Sie können sich jedoch an den allgemeinen Testergebnissen orientieren. In regelmäßigen Abständen untersuchen unabhängige Ratingagenturen alle Versicherer und ihre Tarife. Dabei haben sie unter anderem die Leistung im Pflegefall und die Kundenorientierung der Anbieter im Blick.

Alle aktuellen Testergebnisse zur privaten Pflege­­­versicherung, von uns für Sie zusammengetragen und übersichtlich aufbereitet, finden Sie hier:

Zum vollständigen Test und den Testsiegern (2024)

Private Pflegezusatz­versicherung für Selbständige vergleichen: Darauf sollten Sie achten

Bei der Wahl der passenden privaten Pflegezusatz­versicherung kommt es vor allem auf Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse an. Überlegen Sie sich daher vor dem Abschluss genau, was Ihnen im Fall einer Pflegebedürftig wichtig ist. Dazu können Sie sich unter anderem folgende Fragen stellen:

  • Auf welche Art möchte ich gepflegt werden?
  • Wie groß wird meine voraussichtliche Versorgungslücke sein?
  • Ab welchem Pflegegrad wünsche ich mir eine Absicherung?
  • Sollen die Restkosten der Pflege übernommen werden oder möchte ich eine monatliche Zahlung, über die ich frei verfügen kann?

Lassen Sie sich gerne von unseren Experten der privaten Pflegezusatz­versicherung dabei unterstützen, genau die Absicherung zu finden, die zu Ihrer persönlichen Situation passt. Mit ihrer langjährigen Erfahrung kennen Sie den Versicherungsmarkt genau und wissen, auf was Sie als Selbständiger bei der Wahl Ihrer privaten Pflegezusatz­versicherung besonders achten sollten.

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Katharina Burnus
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