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Pflegekosten­versicherung Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Pflegekosten­versicherung übernimmt die Differenz zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und der Erstattung der gesetzlichen Pflege­versicherung.
  • Grundsätzlich gibt es zwei Formen der Pflegekosten­versicherung.
  • Die Leistungen sind zweckgebunden und müssen durch Rechnungen belegt werden.
  • Eine Pflegekosten­versicherung ist zum Beispiel ab 22 € pro Monat möglich.

Das erwartet Sie hier

Welche Modelle der Pflegekosten­versicherung es gibt, was sie leistet und was sie kostet sowie welche Vor- und Nachteile sie hat.

Inhalt dieser Seite
  1. Ist eine Pflegekosten­­versicherung sinnvoll?
  2. Formen der Pflegekosten­­versicherung
  3. Dafür wird geleistet
  4. Kosten (inkl. Beispiel)
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Pflegekosten­­versicherungen vergleichen
Foto von Nina Bruckmann
Zuletzt aktualisiert am

Ist eine Pflegekosten­versicherung sinnvoll?

Im Falle einer Pflegebedürftigkeit decken die gesetzlichen Leistungen der sozialen oder privaten Pflegepflicht­versicherung meist nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Pflegekosten. Die so entstehenden Restkosten müssen dann entweder von Ihnen selbst oder unter Umständen von Ihren Angehörigen getragen werden. Mit einer Pflegekosten­versicherung als eine Form der privaten Pflegezusatz­versicherung können Sie diese Restkosten reduzieren oder sogar vollständig ausgleichen – unabhängig davon, ob Sie ambulant oder stationär gepflegt werden. So schützen Sie sich im Pflegefall vor einer möglichen Versorgungslücke und erhalten die Leistungen, die Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen.

Ist eine private Pflege­versicherung sinnvoll?

Vorteile einer Pflegekosten­versicherung

  • Schließt die Versorgungslücke im Fall einer Pflegebedürftigkeit zum Teil oder sogar vollständig
  • Entlastung Ihrer Angehörigen, da sie nicht für die Restkosten aufkommen müssen
  • Günstiger als andere Formen der privaten Pflegezusatz­versicherung

Mit uns zur optimalen Pflegekosten­versicherung

Im Fall einer Pflegebedürftigkeit ist es für Sie besonders wichtig, rundum abgesichert zu sein und genau die Leistungen zu erhalten, die Ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Vergleichen Sie daher mehrere Anbieter und ihre Tarife, damit Sie die Absicherung finden, die am besten zu Ihnen passt. Lassen Sie sich dabei von unseren Experten mit ihrer langjährigen Erfahrung zur privaten Pflege­versicherung unterstützen. Fordern Sie dazu kostenfrei und unverbindlich Ihren individuellen Tarifvergleich an.

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Diese Formen der Pflegekosten­versicherung gibt es

Es gibt zwei Modelle der Pflegekosten­versicherung. Entweder die gesetzlichen Leistungen werden um einen vorher vereinbarten Prozentsatz aufgestockt, oder die anfallenden Restkosten werden zu einem bestimmten Prozentsatz übernommen. Bei beiden Modellen erhalten Sie jedoch nur eine Erstattung für die tatsächlich entstandenen Pflegekosten. Diese müssen Sie durch eine Rechnung bei Ihrem Versicherer nachweisen. Das heißt, die Leistungen sind zweckgebunden und es erfolgt keine eigentliche Auszahlung, da die Kosten direkt abgerechnet werden. Sie können das Geld also, anders als bei einer Pflegetagegeld­versicherung oder einer Pflegerenten­versicherung, nicht frei verwenden.


Modell der prozentualen Aufstockung

Wenn Sie einen Tarif wählen, der die gesetzlichen Leistungen der Pflegepflicht­versicherung aufstockt, vereinbaren Sie bei Vertragsabschluss einen bestimmten Prozentsatz, um den eben diese Leistungen aufgestockt werden. Die Tarife beginnen dabei bereits bei kleinen Sätzen von beispielsweise 20 Prozent. Da die tatsächlichen Pflegekosten die gesetzlichen Leistungen in der Regel jedoch um ein Vielfaches übersteigen, ist es sinnvoll, einen deutlich höheren Prozentsatz zu vereinbaren. Möglich sind hier unter anderem 100 Prozent, also eine Verdopplung der gesetzlichen Leistungen, 150 Prozent oder sogar eine Verdreifachung mit 200 Prozent.

Beachten Sie bei der prozentualen Aufstockung jedoch, dass immer nur höchstens 100 Prozent der tatsächlich anfallenden, erstattungsfähigen Kosten übernommen werden. Es wird Ihnen kein Überschuss ausbezahlt, wenn die gesetzlichen Leistungen plus die Leistung aus der Pflegekosten­versicherung die tatsächlich anfallenden Kosten übersteigen.

Rechenbeispiel: Pflegekosten­versicherung mit 50 Prozent Aufstockung

Pflegegrad3
Form der PflegeAmbulant durch Pflegedienst
Monatliche Pflegekosten2.400 €
Gesetzliche Leistungen (Sachleistungen)1.298 €
Leistungen Pflegekosten­versicherung649 €
Summe1.947 €
Differenz453 €

Bei einer vereinbarten Aufstockung um 50 Prozent würden Sie in dem obigen Beispiel mit den gesetzlichen Sachleistungen und den Leistungen aus der Pflegekosten­versicherung insgesamt Kosten in Höhe von 1.947 Euro erstattet bekommen. Bei tatsächlichen monatlichen Pflegekosten in Höhe von 2.400 Euro ergibt sich eine Versorgungslücke von 453 Euro, die Sie aus eigenen finanziellen Mitteln begleichen müssen.

Rechenbeispiel: Pflegekosten­versicherung mit 100 Prozent Aufstockung

Pflegegrad3
Form der PflegeAmbulant durch Pflegedienst
Monatliche Pflegekosten2.400 €
Gesetzliche Leistungen (Sachleistungen)1.298 €
Leistungen Pflegekosten­versicherung1.102 €
Summe2.400 €
Überschuss196 €

In diesem Beispiel, mit einer vereinbarten Aufstockung um 100 Prozent, würden die gesetzlichen Sachleistungen und die Leistung aus der Pflegekosten­versicherung 196 Euro über den tatsächlichen monatlichen Pflegekosten in Höhe von 2.400 Euro liegen. Da Ihnen kein Überschuss ausgezahlt wird, leistet die Pflegekosten­versicherung nur die Differenz von 1.102 Euro.

Vorteile und Nachteile der prozentualen Aufstockung

  • Vorteil:
    Die Leistungen der Pflegekosten­versicherung sind an die gesetzlichen Leistungen gekoppelt. Das heißt: Erhöht der Gesetzgeber die Leistungen der Pflegepflicht­versicherung, dann erhöhen sich durch die prozentuale Aufstockung auch die Leistungen aus der Pflegekosten­versicherung.
  • Nachteil:
    Die Erhöhung der gesetzlichen Leistungen hinkt meist der tatsächlichen Steigerung der Pflegekosten hinterher. Es kann daher vorkommen, dass die Versorgungslücke nicht vollständig aufgefangen wird.

Modell der Restkostenübernahme

Wählen Sie einen Tarif mit einer Restkostenübernahme, vereinbaren Sie bei Vertragsabschluss einen bestimmten Prozentsatz von bis zu maximal 100 Prozent. Zu diesem übernimmt die Pflegekosten­versicherung dann die Differenz zwischen den gesetzlichen Leistungen und den tatsächlich anfallenden Pflegekosten. Bei einer Übernahme von beispielsweise 50 Prozent wird Ihnen die Hälfte der Differenz erstattet, die andere Hälfte müssen Sie aus eigenen Mitteln finanzieren. Bei einer Übernahme von 100 Prozent wird Ihnen die vollständige Differenz erstattet.

Beachten Sie bei der Restkostenübernahme, dass die Versicherer in den meisten Fällen in ihren Versicherungs­bedingungen eine Jahreshöchstgrenze für die Kostenübernahme festlegen. Die Restkosten werden also innerhalb eines Jahres insgesamt nur bis zu maximal dieser Höhe übernommen.

Rechenbeispiel: Pflegekosten­versicherung mit 50 Prozent Restkostenübernahme

Pflegegrad3
Form der PflegeAmbulant durch Pflegedienst
Monatliche Pflegekosten2.400 €
Gesetzliche Leistungen (Sachleistungen)1.298 €
Restkosten1.102 €
Leistungen Pflegekosten­versicherung551 €
Differenz551 €

In diesem Beispiel würde die Pflegekosten­versicherung 50 Prozent der anfallenden Restkosten übernehmen. Bei Restkosten in Höhe von 1.102 Euro läge die Erstattung daher bei 551 Euro. Die restlichen 551 Euro müssten Sie aus eigenen Mitteln finanzieren.

Rechenbeispiel: Pflegekosten­versicherung mit 100 Prozent Restkostenübernahme

Pflegegrad3
Form der PflegeAmbulant durch Pflegedienst
Monatliche Pflegekosten2.400 €
Gesetzliche Leistungen (Sachleistungen)1.298 €
Restkosten1.102 €
Leistungen Pflegekosten­versicherung1.102 €
Differenz0 €

Bei einer vereinbarten Übernahme von 100 Prozent der Restkosten würde die Pflegekosten­versicherung im obigen Beispiel die komplette Differenz zwischen den gesetzlichen Sachleistungen und den tatsächlichen monatlichen Pflegekosten erstatten.

Vorteile und Nachteile der Restkostenübernahme

  • Vorteil:
    Auch bei einer Steigerung der Pflegekosten erstattet die Pflegekosten­versicherung die anfallenden Restkosten zu dem vereinbarten Prozentsatz.
  • Nachteil:
    In den meisten Fällen übernimmt die Pflegekosten­versicherung die Restkosten nur bis zu einer Jahreshöchstgrenze. Liegen die Kosten darüber, muss der Versicherte die Pflegekosten oberhalb dieser Grenze selbst tragen.

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Dafür leistet die Pflegekosten­versicherung

Unabhängig davon, ob Sie sich für eine Pflegekosten­versicherung mit prozentualer Aufstockung der gesetzlichen Leistungen oder Restkostenübernahme entscheiden: Es werden nur die tatsächlich entstandenen Pflegekosten erstattet. Und dies auch nur unter der Voraussetzung, dass mögliche Beihilfe- und Heilfürsorgeansprüche verrechnet wurden und die Pflegepflicht­versicherung bereits in Vorleistung getreten ist. Da die Leistungen der Pflegekosten­versicherung zweckgebunden sind, müssen Sie die entstandenen Pflegekosten außerdem immer durch eine Rechnung bei Ihrem Versicherer nachweisen.

In der Regel werden von einer Pflegekosten­versicherung die Kosten für die folgenden Leistungen übernommen:

  • Ambulante Pflege durch einen Pflegedienst
  • Stationäre Pflege
  • Teilstationäre Kurzzeitpflege
  • Sachkosten, die durch den Eintritt der Pflegebedürftigkeit entstehen
  • Transporte zu Ärzten, Krankenhäusern und Tagespflegeeinrichtungen
  • Pflegehilfsmittel

Bei einer häuslichen Pflege durch Angehörige leisten Pflegekosten­versicherungen häufig gar nicht oder nur zu einem geringen Geldbetrag. Außerdem werden bei einer stationären Pflege nicht die sogenannten Hotelkosten (Kosten der eigentlichen Unterkunft und für die Verpflegung) übernommen.

Achten Sie auf die Versicherungs­bedingungen!

Nehmen Sie sich vor dem Abschluss einer Pflegekosten­versicherung ausreichend Zeit, um die Versicherungs­bedingungen zu lesen. An dieser Stelle werden von manchen Versicherern bestimmte Leistungen wie beispielsweise Verhinderungspflege, Tag- und Nachtpflege, technische Hilfsmittel oder zusätzliche Betreuungsleistungen bei Demenz explizit ausgeschlossen.

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Das kostet eine Pflegekosten­versicherung

Die Beitragshöhe einer Pflegekosten­versicherung wird unter anderem vom gewünschten Leistungsumfang sowie vom Alter und Gesundheitszustand beim Vertragsabschluss beeinflusst. Daher kann zu den genauen Kosten keine pauschale Aussage getroffen werden. Im Vergleich zur Pflegetagegeld­versicherung, zum Pflege-Bahr und zur Pflegerenten­versicherung ist sie jedoch die günstigste Möglichkeit der privaten Pflegezusatz­versicherung.

Im Folgenden finden Sie ein Beispiel für die möglichen monatlichen Beiträge einer Pflegekosten­versicherung mit prozentualer Aufstockung für eine Musterkund:in.


Kostenbeispiel: Pflegekosten­versicherung mit prozentualer Aufstockung

Musterkund:in:

  • Alter bei Vertragsabschluss: 35 Jahre
  • Keine Vor­erkrankungen
Prozentuale AufstockungMonatlicher Beitrag
60 %21,99 €
100 %36,65 €
140 %51,31 €
200 %73,30 €

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Die Pflegekosten­­versicherungen im Test (2024)

Es liegen keine aktuellen Testergebnisse von unabhängigen Analysehäusern zur Pflegekosten­versicherung vor. Sobald Ergebnisse aus solchen Tests zur Pflegekosten­versicherung vorliegen, finden Sie diese hier, wo wir Ihnen alle aktuellen Testergebnisse zur privaten Pflegezusatz­versicherung zusammentragen und übersichtlich aufbereiten:

Alle Anbieter der privaten Pflege­versicherung im Test (2024)

Pflegekosten­versicherungen vergleichen: Darauf sollten Sie achten

Bei der Wahl des Anbieters und der Form der Pflegekosten­versicherung kommt es vor allem auf Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse an. Beispielsweise, auf welche Art Sie gepflegt werden möchten und wie hoch die Übernahme der anfallenden Pflegekosten sein soll. Es gibt jedoch auch Leistungen, die eine gute Pflegekosten­versicherung auf jeden Fall umfassen sollte. Dazu gehören unter anderem:

  • Anpassung der Leistungen bei Erhöhung der Pflegekosten ohne erneute Gesundheitsfragen
  • Lebenslanger Versicherungsschutz
  • Sofortige Leistung bei Pflegebedürftigkeit nach einem Unfall
  • Berücksichtigung aller Pflegegrade
  • Übernahme des von der gesetzlichen Pflegepflicht­versicherung festgestellten Pflegegrades
  • Kostenübernahme für wohnbaulich notwendige Veränderungen
  • Beitragsfreistellung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit
  • Kostenübernahme für technische Hilfsmittel

Brauchen Sie Unterstützung bei der Suche nach der richtigen Pflegekosten­versicherung? Dann kontaktieren Sie uns gerne direkt. Unsere Experten der privaten Pflegezusatz­versicherung finden gemeinsam mit Ihnen die passende Pflegekosten­versicherung für Sie. Oder berechnen Sie mit unserem Rechner, was Sie für eine Pflegetagegeld­versicherung zahlen würden.

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Katharina Burnus
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